Bei der Ermittlung wird von uns Ersatz „nach gleicher Art und Güte“ bzw. eine nächstmögliche Alternative recherchiert. Technische Innovationen und kürzere Produktzyklen sind Ursache für kontinuierlichen Preisverfall, daher sind aktuelle Gerätealternativen in Relation zum ehemaligen Anschaffungspreis heute meist deutlich preiswerter auf dem Markt verfügbar.
Der Zeitwert ist der Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung und berücksichtigt daneben auch technische Weiterentwicklungen und kürzere Produktzyklen. Elektronische Geräte verlieren (auch innerhalb kurzer Zeit) oft erheblich an Wert, da Geräte der Folgegenerationen eine verbesserte Ausstattung zu einem oft niedrigeren Anschaffungspreis bieten. Der von uns ermittelte Zeitwert ergibt sich aus aktueller Marktrecherche und berücksichtigt den Schadenzeitpunkt.
Bei der Plausibilitätsprüfung wird das Schadenbild mit der Schadenhergangsschilderung daraufhin abgeglichen, ob das Ereignis nachvollziehbar ist.
Auch ein defektes Gerät oder Komponenten hiervon sowie Zubehörteile ist/ sind weiterhin verwend-/ verwertbar. Daher besteht ein Restwert (auf dem Gebrauchtmarkt erzielbarer Preis), der in Abzug gebracht werden kann.
Sturz– oder Bruchschäden (z.B. Displaybruch, Gehäusebeschädigung) z.B. bei einem Smartphone, einer Digitalkamera oder einem Notebook sind häufig vorkommende Schadenfälle. Bei einem entsprechenden Zeit- oder Neuwert ist eine qualifizierte Instandsetzung mit Garantie auf die durchgeführte Reparatur meistens kein Problem. Diese koordinieren wir gerne in Abstimmung mit dem Anspruchsteller und der Versicherung.